ich verstehe Basisdemokratie als Möglichkeit für Betroffene, vor allem auch dann, wenn sie eine Minderheit darstellen, um mitzureden, mitzugestalten und gegebenenfalls auch sich gegen Einschränkungen ihrer Freiheiten und Rechte zu wehren. Es geht einfach um ein Instrument, das es Betroffenen ermöglicht ihre Interessen zu artikulieren und auch durchzusetzen.

Basisdemokratie verstehe ich jedoch nicht als Einladung an jene, die sonst nichts zu sagen haben, anderen ihre Vorstellungen und Regeln aufzuzwingen, selbst wenn es im besten Falle gut gemeint ist. Basisdemokratie darf nicht dazu missbraucht werden, dass vom Populismus getrieben die Fraktion derer „wir wollen, dass ihr so lebt, wie wir es für richtig halten“ anderen ihren Willen kraft demokratisch legitimierten Mehrheitsbeschlusses aufzwingen kann. Vor allem auch dann nicht, wenn diese Mehrheit davon weder Betroffen ist noch dadurch irgendwelche Nachteile erleiden könnte.

Was ich damit meine lässt sich sehr treffend an einem Vergleich der legistischen Behandlung der Freunde der Hanfblüten mit denen der Hopfenblüte (Hopfen stammt übrigens auch aus der Familie der Hanfgewächse) erläutern:

Der Konsum von Getränken mit Inhaltsstoffen der Hopfenblüte (Umgangssprachlich auch Bier) ist legal und gewissen Einschränken und Sanktionsandrohungen (zB bei Steuern eines Kraftfahrzeuges nach Bierkonsum) unterworfen welche den Auswirkungen des darin enthaltenen Alkohols geschuldet sind, was aber nichts mit Hopfen an sich zu tun hat. Klar, wenn ein besoffener Biertrinker am Steuer seines Autos einen Fußgänger oder den Fahrer eines entgegenkommenden Autos gefährdet oder verletzt, dann hat das gesellschaftliche Relevanz und muss vom Gesetz her auch berücksichtigt werden. Es geht ja um mehr als um die persönliche Freiheit und das Recht freiwillig eine Berauschung herbeizuführen und auszuleben.

Bei den Konsumenten berauschender Hanfprodukte schaut das ganz anders aus. Hier wird von einer Mehrheit, die selber gar nicht betroffen ist, einer Minderheit vorgeschrieben wie sie sich zu verhalten hat und dieser Minderheit im Unterschied zu den Biertrinkern das Recht vorenthalten ein Rauschmittel ihrer Wahl zu konsumieren. Vielleicht ist das Wort „Rausch“ zu stark gewählt, denn genau so wie beim Bier ist auch beim „Hasch“ die Stärke der Bewusstseinsbeeinflussung von der Dosierung abhängig. Und auch nicht jeder Schluck Bier endet bekanntlich im komatösen Vollrausch.

Was spricht also dagegen, die Konsumenten von Hopfenblütengetränken mit denen von Hanfblütenrauchwaren rechtlich gleichzustellen? Und es werden ja auch keine Wirte als Alkoholdealer verfolgt – oder?

In diesem Sinne: Basisdemokratie mit den Piraten. Werde auch du Pirat – und wenn du schon einer bist, hier ist die Einladung zur Mitarbeit. Keine Ahnung was? Einfach Email an bv@piratenpartei.at oder am Dienstag abends ab 19:00 im Mumble reinhören.

 

 

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