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    Beiträge
  • #1250
    Wolfgang Samsinger
    Teilnehmer

    Keine Ahnung von DAOs, Cryptowährungen, Blockchains und ähnlichem.
    Kein Problem, das will ich ja herausfinden, wozu das gut sein kann.
    Willkommen an Bord.
    Ahnung von DAOs, Cryptowährungen, Blockchains und ähnlichem.
    Super, Du wirst hier dringend gebraucht.
    Willkommen an Bord.

    #1251
    WinstonSmith
    Teilnehmer

    Gleich zu Beginn einige Grundsatzfragen:
    Definition(en):
    DAO ist eine Dezentrale Autonome Organisation, richtig?
    sie kann zwischen beliebig vielen Partnern (Teilnehmer >1) eingerichtet werden, richtig?
    jeder kann beliebig viele DAO mit gleichen und/oder weiteren Partnern eingehen, richtig?
    diese DAOs errichten im weitesten Sinne Verträge zwischen den aktuellen Teilnehmern am Vertrag.
    der Inhalt dieser Verträge ist verschlüsselt und nur den Vertragspartnern einsehbar.

    Grundsatzfragen:
    gibt es (soll es) ein Metasystem geben, das die Existenz einiger bis aller Verträge Monitoren kann (schwache Forderung) oder sogar alle Verträge und Inhalte (starke Forderung) kennen muss?

    es wird Verträge geben, die Dritte nicht berühren. Aber es wird auch Verträge geben, deren Erfüllung oder unmittelbare Folgen daraus Dritte berühren könnten oder es sogar tun.
    Wie schützen sich unerwünscht Beglückte? Wie soll/kann verhindert werden, dass DAO für kriminelle Aktionen missbraucht werden? Es ist mir schon klar, dass Verhindern (also vor Eintreten des unerwünschten Ereignisses) mit Überwachung – die ich mal grundsätzlich ablehne – verbunden ist. Ich vertrete da den Ansatz der Eigenverantwortung: Jeder hat die Freiheit auch gegen Verbote verstoßen zu können, es muss nur hinterher sicher gestellt sein, dass sich der Regelbrecher nicht der Verantwortung entziehen kann (also ordentliches Gerichtsverfahren etc)

    #1252
    WinstonSmith
    Teilnehmer

    mir gerade so eingefallen:
    im Grunde sind Verträge zwischen Privatpersonen ja auch so was ähnliches wie DAOs. Allerdings halt old fashionned mit Papier und unter Mithilfe von Notaren …
    und, das finde ich wichtig, auf Basis einer Meta-Ordnung zB des ABGB.

    kommt das so hin, oder habe ich da was falsches fantasiert?

    #1253
    Wolfgang Samsinger
    Teilnehmer

    Der oder die Verträge bilden die Satzung der Organisation. Ich denke sie können geheim sein, sehe allerdings wenig Sinn dahinter. Es wird wohl kaum jemand an einer Organisation mitwirken, deren Satzung ihm erst nach Beitritt bekannt wird. Hauptzielrichtung von DAOs ist es ein Unternehmen zu Gründen und Kapital dafür zu sammeln. In der Satzung steht dann beispielsweise wie die Stimmrechte der Investoren geregelt sind, wie die Gewinne verteilt werden u.s.w.

    Nachdem die Satzung als Computerprogramm formuliert ist, benötigt es keine Instanz die das satzungskonforme Verhalten aller TeilnehmerInnen überwacht, das Programm macht das was es soll. Die verschlüsselte Speicherung in der Blockchain dient nicht der Geheimhaltung, sondern der Manipulationssicherung. Eine Änderung des Programms würde unmittelbar auffallen. DAOs sind rein virtuelle Konstrukte, die in der realen Welt über keinerlei Durchsetzungsvermögen verfügen.Verträge zu lasten von Nichtteilnehmer sind daher per se wirkungslos.

    Was möglich ist, ist über die Mittel der Teilnehmer zu verfügen, allerdings auch nur dann, wenn das in der Satzung auch vorgesehen ist und dem durch die Teilnahme zugestimmt wurde.

    Nehmen wir an jemand Gründet eine Dao in der die Mehrheit der Teilnehmer über das Vermögen der Minderheit verfügen kann. Das wäre durchaus möglich. Ich vermute einmal dass das Ergebnis dieser Dao wäre, dass alle am Ende über gleich viele Mittel verfügen, aber das ist jetzt reine Spekulation.

    Interessant ist die Frage wie schützt man sich vor einem Bug im Code, und da wird es schwierig. Im Vorzeigeprojekt von Ethereum „The Dao“ sozusagen der „Mutter aller Daos“ gab es tatsächlich einen Bug. Dieser ermöglichte es jemand rund ein Drittel des Vermögens von „The Dao“ an sich zu bringen. In der Debatte gab es dann zwei Lager, die einen beriefen sich darauf dass der Code das Gesetz ist und wenn der Code und sei es auch nur wegen eines Fehlers das gestattet, dann ist es auch rechtmäßig.
    Die andern sahen das als kriminellen Hack an und machten Druck auf die Ethereum-Entwickler den Hack durch Änderung im Ethereumcode rückgängig zu machen.
    Persönlich neige ich zur ersten Variante unter anderem auch, weil sich jeder der dieses absolute Neuland betritt auch bewusst sein müsst dass damit Risiken verbunden sind.
    Solche Risiken wären auch bei dieser DAO gegeben ab er ich glaube in einem Ausmaß, dass man sie eingehen könnte.
    Erstens haben die Entwickler von „The Dao“ ziemlich geschludert und Warnungen vor dem Bug wochenlang ignoriert.
    Zweites hatte The Dao ein recht attraktives Volumen von 160 Mio Euro.

    Das Volumen der PPatDAO beläuft sich, so wie ich mir das vorstelle, maximal auf das Budget eine LO der PPat. Ich glaube nicht, dass das für jemanden ein lohnendes Ziel ist und selbst wenn unzählige Hacker, die glauben die Wingsplattform über die PPatDao hacken zu könnenm nun der PPat beitreten würden, könnten sie zwar im Erfolgsfall mit dem Landesanteil abhauen, der Bundesanteil ihrer Mitgliedsbeiträge würde aber bei uns als Plus stehen bleiben. 🙂

    Noch eine Anmerkung. Ich habe mich mit der ganzen Thematik zwar auseinandergesetzt, aber bin nicht der Experte und schon gar nicht die letzte Instanz dafür. Alles was ich hier verzapfe ist das, was ich glaube verstanden zu haben.

    Aber wir können ja auch mal Rick Falkvinge dazu einladen, der beschäftigt sich auch mit der Thematik.

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Wolfgang SamsingerHome Page › Foren › DAO › Let's go girls! Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren, 11 Monaten von Wolfgang Samsinger. Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4) Autor Beiträge 23. April 2017 um 13:37 Uhr #1250 Wolfgang SamsingerTeilnehmer Keine Ahnung von DAOs, Cryptowährungen, Blockchains und...Wir leben Basisdemokratie!