Gleich zu Beginn einige Grundsatzfragen:
Definition(en):
DAO ist eine Dezentrale Autonome Organisation, richtig?
sie kann zwischen beliebig vielen Partnern (Teilnehmer >1) eingerichtet werden, richtig?
jeder kann beliebig viele DAO mit gleichen und/oder weiteren Partnern eingehen, richtig?
diese DAOs errichten im weitesten Sinne Verträge zwischen den aktuellen Teilnehmern am Vertrag.
der Inhalt dieser Verträge ist verschlüsselt und nur den Vertragspartnern einsehbar.
Grundsatzfragen:
gibt es (soll es) ein Metasystem geben, das die Existenz einiger bis aller Verträge Monitoren kann (schwache Forderung) oder sogar alle Verträge und Inhalte (starke Forderung) kennen muss?
es wird Verträge geben, die Dritte nicht berühren. Aber es wird auch Verträge geben, deren Erfüllung oder unmittelbare Folgen daraus Dritte berühren könnten oder es sogar tun.
Wie schützen sich unerwünscht Beglückte? Wie soll/kann verhindert werden, dass DAO für kriminelle Aktionen missbraucht werden? Es ist mir schon klar, dass Verhindern (also vor Eintreten des unerwünschten Ereignisses) mit Überwachung – die ich mal grundsätzlich ablehne – verbunden ist. Ich vertrete da den Ansatz der Eigenverantwortung: Jeder hat die Freiheit auch gegen Verbote verstoßen zu können, es muss nur hinterher sicher gestellt sein, dass sich der Regelbrecher nicht der Verantwortung entziehen kann (also ordentliches Gerichtsverfahren etc)