„Bis dass der Tod euch scheidet“ So oder so ähnlich lautet die bekannte Formel. Trennung, Scheidung war nicht vorgesehen. Jedenfalls nicht vom Wollen oder vielmehr vom Nichtmehrwollen der beteiligten Personen abhängig. Obwohl, wenn man Geld hatte oder bedeutend war und es dem Papst in seine Politik gepasst hat, war auch dann eine Scheidung möglich. Oder wenn der Zweck, das Kinderkriegen nicht funktionieren wollte. Scheidung war aber nicht für die Masse des gemeinen Volkes vorgesehen, so man denn überhaupt die Erlaubnis zum Heiraten bekommen hatte.

In entwickelten Demokratien hat der Gesetzgeber hingegen sehr wohl die Möglichkeit der Scheidung einer standesamtlich geschlossenen Ehe vorgesehen. Wenn auch mit Hemmnissen, Auflagen und Benachteiligungen für die Frau, die erst nach und nach beseitigt wurden und so wenigstens vor dem Gesetz für Gleichberechtigung gesorgt wurde. Die Zivilgesellschaft und der säkulare Staat (Merke: Religion ist Privatsache) haben fortschrittliche Änderungen erreicht, die vorher in religiös/kirchlich dominierten Gesellschaftsmodellen nicht oder nur schwer vorstellbar gewesen wären.

Warum ist das, was auf der Ebene der Beziehung von Partnern, die eine Gemeinschaft oder eine Familie gegründet haben und sich, gesetzlich geregelt, wieder trennen wollen möglich ist, warum ist das auf der Ebene von Staaten nicht möglich? Ich halte das für einen gravierenden Konstruktionsfehler in den Verfassungen, die sich die den Staat repräsentierenden Bürger selber gegeben haben. Selbstverständlich muss jede Verfassung Regelungen enthalten, die auf Stabilität und Selbsterhalt des Staates ausgelegt sind. Aber genau so wie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch nicht nur die  standesamtliche Eheschließung sondern auch deren Auflösung regelt, genau so müsste jede Verfassung Abschnitte enthalten, welche die geregelte Sezession von Teilen dieses Staates und eines Teiles seiner Bürgerschaft ermöglicht. Und zwar ohne den Umweg über staatliche Repression gegenüber Verrätern und Abtrünnigen oder einen offenen Bürgerkrieg.

Katalonien, Palästina, Kurdistan, Krim, Baskenland, Nachfolgestaaten von Ex-Jugoslawien, Sardinien, Padanien, Korsika, Nordirland, Schottland …

Übrigens, die einzige mir bekannte Sezession, die verfassungsmäßig geregelt erfolgte, ist der Brexit – aber das ist wohl eine andere Story.

 

 

 

 

 

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