Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Mobiltelefonen und Smartphones bleibt zulässig
Unser Piraten-Abgeordneter im EU-Parlament, Patrick Breyer, fand für seinen Versuch, anonyme Kommunikation sicherzustellen, vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof kein Gehör. Seine Reaktion:
Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.Die Mehrheit der Richterinnen und Richter hat eine Entscheidung darüber verweigert, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung auch ein Recht auf anonyme Kommunikation voraussetzt und gewährleistet (Absatz 62).Nur der Schweizer Richter Carlo Ranzoni hat in seiner abweichenden Meinung erfasst, was auf dem Spiel steht: Die Identität der Telefon- und Internetnutzer gibt dem Staat den Schlüssel zur Ausschnüffelung unserer privaten Kommunikation und Bewegungen in die Hand. Ich empfehle jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten zum Internetsurfen ist zum Schutz vor falschem Verdacht, Spionage und Erpressung unbedingt anzuraten. Das heutige Urteil ist ein Weckruf zur Verteidigung unserer Grundrechte gegen #Überwachungsstaat und Überwachungskapitalismus in den Parlamenten.”
Seit 1. Jänner 2019 ist die Registrierungspflicht für SIM-Karten bei uns in #Österreich Realität. Bereits im im Jahr 2018 haben wir im Begutachtungsverfahren zum Überwachungspaket, das auch diese Registrierungspflicht beinhaltet, Argumente dagegen vorgebracht:
Zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003,§ 92:Die Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten ist schon deshalb sinnlos, weil wirkliche Kriminelle diese Registrierungspflicht ganz einfach durch den Kauf einer SIM-Karte im Ausland umgehen können. Zudem gibt es keinerlei Beleg dafür, dass die Registrierung von Prepaid-SIM-Karten irgend einen nachweisbaren Erfolg in der Kriminalitätsbekämpfung mit sich brächte.Für die Nutzung anonymer Prepaid-SIM-Karten spricht jedoch einiges, u.a. auch solche maßlosen Gesetzesentwürfe wie der gegenständliche, durch den das Grundvertrauen in die Wahrung individueller Freiheitsrechte und den Schutz der #Privatsphäre durch den Staat beschädigt und das Recht auf anonyme Kommunikation mit Füßen getreten wird.Das Recht auf freie Kommunikation muss auch das Verbot von anlassloser Erfassung von Metadaten beinhalten. Es ist bereits eine Verletzung des Brief- und modernen Kommunikationsgeheimnisses, wenn aufgezeichnet wird, wer wann von wo mit wem kommuniziert hat. Das Nichterfassen von Inhalten ist eindeutig zu wenig.
(VinPei)
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