Wird die Gesichtserkennung in der EU vorerst verboten?
Offenbar plant die EU-Kommission ein vorläufiges Verbot für Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum:
Das Verbot soll zunächst drei bis fünf Jahre andauern und für private wie öffentliche Akteure gelten. Währenddessen müssten eine „solide Methodologie für die Einschätzung der Auswirkungen der Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen“ entwickelt werden. Laut dem Reuters-Bericht soll es Ausnahmen für „Sicherheitsprojekte“ und Forschung und Entwicklung geben.
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Dies könnte österreichischen Bestrebungen entgegenstehen, die Gesichtserkennung durch künstliche Intelligenz im Lande umzusetzen, die auch nach dem VfGH-Urteil noch nicht vom Tisch ist:
Wenn tausende Überwachungskameras per Livestream ins Innenministerium senden, wird dort bald ein Rechenzentrum eingesetzt werden, um mit Gesichtserkennung Verdächtige bundesweit zu lokalisieren oder durch quasikünstliche Intelligenz „verdächtiges Verhalten“ zu ermitteln. Eine vage Terrorwarnung eines ausländischen Geheimdienstes könnte dafür ausreichen.
Zunächst sollte mit der Umsetzung der Gesichtserkennung in Österreich Ende 2019 begonnen werden. Nun ist Ende 2020 das Ziel.
Letztlich dürfen wir uns nicht auf die EU-Kommission verlassen. Der Druck auf Schwarzgrün, dieses Projekt der Massenüberwachung fallen zu lassen, muss von den Menschen und Organisationen in Österreich direkt ausgehen.
Als Piratenpartei haben wir das Bewusstsein für das Problem und den Willen, die individuelle Freiheit im öffentlichen Raum, wie auch im Netz, zu sichern. Für uns sind Bürgerrechte keine Verhandlungsmasse und wir kämpfen jeden Tag für ihren Erhalt.
(VinPei)
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