Vielleicht erinnerst Du Dich noch an unsere Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum BBU-Errichtungsgesetz. Dort haben wir u.a. die folgende Kritik vorgebracht

Es mag ein frommer Gedanke sein, dass die Rechtsberatung auch dann, wenn alles in der Hand des Bundes liegt, noch „unabhängig und weisungsfrei“ erfolgen wird, aber auch die eingesetzten Berater wissen ja, was diese Bundesregierung von ihnen erwartet – und vorauseilender Gehorsam bedarf nicht immer und unbedingt einer Weisung. Hier kann man also trotz aller Beteuerungen nicht mehr in jedem Fall von einer neutralen Beratung ausgehen. Ohne die Gewährleistung einer unabhängigen Rechtsberatung kann man nicht von einem rechtsstaatlichen Asylverfahren sprechen.

Nun hat die Rechtsregierung nach dem Ende des Begutachtungsverfahrens nachgelegt und die Farce zu einer noch größeren gemacht. epicenter.works hat sich damit befasst und konstatiert Folgendes:

Nach der Begutachtungsfrist zum neuen BBU-Gesetz wurde noch etwas eingefügt, das vorher nicht da war und wir heftigst kritisieren: Die automatische Weitergabe aller Daten von Asylsuchenden an die Bundesagentur.
 
Letztlich kann man sich das vergleichsweise so vorstellen, als wäre der Rechtsanwalt eines Beschuldigten in einem Strafverfahren verpflichtet, alles was ihm ein Mandant im Vertrauen sagt, sofort an den Staatsanwalt weiter zu geben. Das ist perfide und hat so gar nichts mehr mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun.
 
Es ist nun wirklich höchste Zeit, sich gegen das Entstehen des autoritären illiberalen Staates zu engagieren.
 
(VinPei)
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