Während in Deutschland mittlerweile die Maklergebühren bei Mietwohnungen von demjenigen bezahlt werden müssen, der den Makler beauftragt hat, bleibt in Österreich vorerst alles beim alten, so dass in der Praxis die Zahlung der Vermittlungsprovision am Mieter picken bleibt.

Zwar hatte die ÖVP noch im August vollmundig erklärt, dass auch sie nun das Bestellerprinzip einführen möchte. Nach heftigen Protesten aus der Immobilienwirtschaft hat sie aber nun offenbar der Mut verlassen und so hat sie zusammen mit FPÖ und NEOS vor der Wahl eine Neuregelung im Nationalrat verhindert. Soweit also der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, wenn es hart auf hart kommt.

Da Makler üblicherweise im Auftrag des Vermieters handeln, ist es auch angemessen, wenn sie von diesem bezahlt werden.

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(VinPei)

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