Ahoi!

Folgender Beschluss wurde heute gefasst:

Der Bundesvorstand ruft in der Causa „Einhorn“ das Schiedsgericht der Piratenpartei Österreichs an. Es wird damit beauftragt den Fall zu prüfen und ggf. ein Verfahren einzuleiten.

Der Antragsteller ist der Beschuldigte selbst, womit das einer Selbstanzeige gleichkommt. Beschuldigte können das Schiedsgericht nicht gegen sich anrufen, da sie dann gegen sich selbst ermitteln müssten.

Angenommen mit 2/0/0, am 15.12.2020, 20.16 Uhr

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