In Österreich schaut es oft so aus, dass ein Rücktritt bei Politiker*innen erst unmittelbar bevor sie einfahren oder eine Fußfessel tragen erfolgt. Das beschädigt das Vertrauen in die Institutionen der Republik. Zores mit Ermittlungen hat die ÖVP im Moment mehr als genug.

Es ist schon so, dass die Unschuldsvermutung gilt, aber aus Gründen der politischen Hygiene und aus staatspolitischen Erwägungen macht es Sinn, sich bei einer entsprechenden Schwere der Vorwürfe aus dem Spiel zu nehmen, bis die Causa abgeschlossen ist, selbst dann wenn man sich unschuldig fühlt. Ein zu dickes Sitzfleisch schadet dem Ansehen der Ämter, besonders, wenn die Kanzlerpartei ÖVP sich dann auch noch wortreich propagandistisch an der Justiz abarbeitet.

Ein Ausscheiden aus dem Amt wäre im Fall Blümel das Richtige und auch beim ehemaligen Justizminister Brandstetter, der mit schweren Anschuldigungen konfrontiert ist.

In der Novomatic-Causa hat der ehemalige Rechnungshof-Präsident Fiedler gestern in der zib2 aufgezeigt, wie der Bundespräsident in der Blümel-Causa handeln könnte. Davor forderte der Präsident des OLG Innsbruck ihn auf, sich vor die Justiz zu stellen. Warum tun Sie es nicht, Herr Alexander Van der Bellen?

Nun braucht es deutliche Zeichen, dass die Grenzen des politisch Zulässigen nicht allein das Strafgesetzbuch setzt, sondern, dass auch Anstand und Vertrauen ein Maß der Dinge sind. Schade ist, dass der Herr Bundespräsident dies nicht stärker betont.

Aber vielleicht ist sein Schweigen nur die Ruhe vor dem Sturm. Zu hoffen wäre es im Interesse der Republik und ihrer Institutionen ebenso, wie auch der Menschen, die sich fragen, ob die Gesetze und ein moralischer Anspruch nur für sie gelten, aber nicht für den türkisen „Landadel“.

(VinPei)

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