Bundeskanzler Kurz und sein Kabinettschef werden nun von der WKStA als Beschuldigte geführt. Der Vorwurf lautet, dass beide vor dem IbizaUA die Unwahrheit bezüglich der Rolle des Bundeskanzlers bei der Vergabe des Vorstandsposten und der Aufsichtsratsposten bei der ÖBAG gesagt haben sollen.

Neben Kurz ist bereits ein weiteres Regierungsmitglied, Finanzminister Blümel, mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Casinos-Causa konfrontiert.

„… die WKStA könne jederzeit einen Strafantrag stellen, sagte Kurz. Auch dann werde er nicht zurücktreten.“ – https://www.derstandard.at/story/2000126587697/ermittlungen-gegen-kurz-und-seinen-kabinettschef-wegen-falschaussage

Genierer hat man bei der ÖVP also gar keinen mehr.

Schuld an der Affäre ist, wie bei der ÖVP üblich, nach deren Meinung nicht der Bundeskanzler, sondern der Untersuchungsausschuss. Also sind dessen „Spielregeln“ zu ändern und die Wahrheitspflicht abzuschaffen, so dass man dort ungestraft Märchen erzählen darf, oder die WKStA muss an die kurze Leine genommen werden, wenn sie der Wahrheit zu nahe kommt.

Sprich, die Gesetze sollen der kriminellen Energie so angepasst werden, dass Straftäter keine mehr sind. Am Ende ist es ein staatszersetzender Putsch gegen den Rechtsstaat.

(VinPei)

Bild: CC BY 2.0 / Bundesministerium für Finanzen / Wikimedia Commons

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