Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Massenüberwachung im deutschen BND-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Aktivitäten des Geheimdienstes im Ausland und damit auch auf österreichische Bürger*innen.

Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten. Das Gesetz muss überarbeitet werden. (NETZPOLITIK.ORG)

Das Interesse der österreichischen Behörden an der Ausschnüffelung der Menschen in Österreich war bisher gering, denn:

Aktivitäten im Ausland, auch in Österreich, brachten den BND in den vergangenen Jahren immer wieder international in die Schlagzeilen und ins Kreuzfeuer der Kritik. 2015 wurde bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst ‚befreundete Länder‘ aus aller Welt gezielt ausspioniert haben soll. 2018 enthüllten der STANDARD und das ‚Profil‘, dass der BND zwischen 1999 und 2006 systematisch die Telekommunikation zentraler Einrichtungen in Österreich überwacht hat. Die österreichischen Behörden haben mittlerweile die Ermittlungen auf Eis gelegt. Ein Grund für die Zurückhaltung: Österreichische Behörden wie das Heeresnachrichtenamt arbeiten seit Jahrzehnten eng mit dem BND zusammen.“ (Der Standard)

Lt. NETZPOLITIK.ORG kritisierte das Gericht v.a das Fehlen von Schwellen die eine Überwachung durch den BND erst rechtfertigen:

Insbesondere ist die Überwachung nicht auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt und durch diese kontrollfähig strukturiert; auch fehlt es an verschiedenen Schutzvorkehrungen, etwa zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten. Hinsichtlich der Datenübermittlung fehlt es neben anderem an der Gewährleistung eines hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutzes und ausreichender Eingriffsschwellen. Entsprechend enthalten die Vorschriften zu den Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten keine hinreichenden Begrenzungen und Schutzvorkehrungen. Hinsichtlich all dieser Befugnisse fehlt es zudem an einer ausgebauten unabhängigen objektivrechtlichen Kontrolle. Eine solche Kontrolle muss als kontinuierliche Rechtskontrolle ausgestaltet sein und einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglichen.

Das deutsche Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nun aufgegeben, das BND-Gesetz bis 2021 zu reparieren.

Bereits 2015 hatte die Piratenpartei kritisiert:

Ob die Datenabschöpfung noch immer läuft ist derzeit nicht bekannt. Sehr wohl bekannt ist aber, dass der BND die Daten der angezapften Leitungen von ihrer Zentrale in Pullach auch nach Bad Aibling weiterleitet, wo auch die NSA Zugriff erhält.

Schon damals haben wir Aufklärung eingefordert:

Wir fordern nicht nur Aufklärung in der BND-Affäre sondern auch, dass die Tätigkeiten des Heeresnachrichtenamts und dessen Kooperationen mit anderen Geheimdiensten untersucht werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass wir auch beim Bundesheer die selben Methoden zu erwarten haben.

(VinPei)

Bildquelle: CC BY-SA 4.0 / Friedolin freudenfett / https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c9/Mitte_BND-Geb%C3%A4ude_An_der_S%C3%BCdpanke.jpg

https://basis.piratenpartei.at/wp-content/uploads/2020/05/Mitte_BND-Gebäude_An_der_Südpanke.jpghttps://basis.piratenpartei.at/wp-content/uploads/2020/05/Mitte_BND-Gebäude_An_der_Südpanke-150x150.jpgHarald "VinPei" BauerBeiträge von PiratenBND,Bundesverfassungsgericht,Deutschland,Heeresnachrichtenamt,Karlsruhe,Österreich,Piraten,Piratenpartei,ppatDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Massenüberwachung im deutschen BND-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Aktivitäten des Geheimdienstes im Ausland und damit auch auf österreichische Bürger*innen. Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland,...Wir leben Basisdemokratie!
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