Die Coronakrise trifft die Menschen in Österreich auch wirtschaftlich hart, egal ob Arbeitnehmer*innen, Freischaffende und Freiberufler*innen oder Unternehmen. Von der Regierung werden viele im Stich gelassen und manches scheitert an organisatorischen Unzulänglichkeiten. Um den Verdienstentgang gem. Epidemiegesetz will die Regierung gänzlich herumkommen. Ob dieses vorgehen verfassungskonform ist, wird sich noch zeigen.

Anstatt die Erzählung des Spitzenkandidaten der ÖVP bei der Wienwahl, der nebenbei im Finanzministerium mehr schlecht als recht dilettiert, mitzuspinnen, sollte sich die WKO – Wirtschaftskammer Österreich, besser darauf besinnen, die Interessen, der von ihr vertretenen Betriebe zu vertreten.

Das tut sie aber nur ungenügend. Die WKO beweist sich stattdessen einmal mehr de facto als ÖVP-Vorfeldorganisation, indem sie Finanzminister Blümel für seine haarsträubenden Versäumnisse exkulpiert und sich als Zugpferd vor dessen Wahlkampfkarren spannen lässt:

So wäre jetzt etwa eine rasche Einigung beim Fixkostenzuschuss, der nun seitens der EU blockiert werde, „enorm wichtig“. Denn um die betroffenen Unternehmen, von denen viele nach monatelanger Durststrecke gerade erst wieder begonnen hätten, durchzuatmen, „in dieser neuerlichen Ausnahmesituation zu unterstützen, braucht es weitere rasche und unbürokratische Hilfsmaßnahmen“, sagte der WKÖ-Branchensprecher Mario Pulker.

Wohlweislich ist es aber nicht die EU, die blockiert, sondern Blümel weigert sich beharrlich, oder ist nicht fähig, einen frist- und formgerechten Antrag zu stellen. Diesem sollte die WKO Feuer unter dem Hintern machen.

Das g’schlamperte Verhältnis zwischen WKO und ÖVP gehört entflecht. Die Wirtschaftskammer täte gut daran, auf einseitige parteipolitische Propaganda zu verzichten und hat gefälligst die zu vertreten, die den Funkitionär*innen mit ihren Pflichtbeiträgen die Gehälter bezahlen, anstatt die Wünsche Dritter zu erfüllen, denen sie sich ideologisch und freundschaftlich verpflichtet fühlt.

(VinPei)

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