Schwarzblau möchte eine „ambulante Sonderklasse“ für Privatversicherte etablieren. So ganz klar scheint den Initiatoren aber selbst nicht zu sein, was das alles bedeuten soll.

Wie Die Presse meldet, gibt es bei den Erklärungsansätzen erhebliche Diskrepanzen zwischen dem, was Sozialministerin Beate Hartinger Klein erzählt, und dem, was die Rechtsregierung weismachen will:

Für Aufregung sorgten die Erläuterungen im Gesetzestext: Die Länder hätten die Möglichkeit, Sonderklassegebühren für jene Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden, steht dort. Hartinger-Klein war im Ausschuss und sprach dort laut Sitzungsteilnehmern von möglichen Vorteilen für Sonderklassepatienten: etwa einem besser ausgestatteten Wartebereich oder kürzerer Wartezeit – von genau jenen Dingen also, die die Regierungsspitze tags darauf dementierte. Die „Parlamentskorrespondenz“ zitiert sie mit Vorteilen wie einem eigenen Wartebereich und freier Arztwahl.
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5541635/Verwirrung-um-VIPAmbulanz

Während die Rechtsregierung offenbar selbst nicht weiß, was sie da eigentlich tut, möchte die Ärztekammer lt. Der Standard, folgendes erreichen:

Es gehe aber nicht darum, ihnen „Fast Lanes“ – also eine bevorzugte Behandlung – zu bieten. Vielmehr müsse man öffentlichen Krankenhäusern ermöglichen, heutzutage ambulant erbrachte Leistungen wie Augenoperationen, Stents oder einfache Operationen auch mit den Privatversicherungen abzurechnen. Bisher habe man das als „tagesklinische Leistungen“ bezeichnet und damit verhindert, dass Zusatzversicherte stationär aufgenommen werden müssen, damit die Privatkrankenversicherung bezahlt.
https://derstandard.at/2000093521925/Aerztekammer-draengt-auf-ambulante-Sonderklasse

Dem stehen aber lt. Vorarlberger Nachrichten die Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag entgegen, die explizit „adäquate Leistungen“ für diese Sondergebühren fordern:

Demnach können Länder auch für jene ambulanten Leistungen Sonderklassegebühren vorsehen, die bisher stationär erbracht oder als stationär verrechnet worden sind. „Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüberzustehen“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz. Was mit diesen adäquaten Leistungen gemeint sein könnte, ließ das Sozialministerium auf VN-Anfrage offen.
https://www.vn.at/politik/2018/12/06/raetsel-um-die-ambulante-sonderklasse.vn

Insgesamt stellt sich an dieser Stelle dann die Frage, sind die widersprüchlichen Aussagen der Regierung wirklich nur die Folge von Pfusch und Unvermögen oder soll durch die Hintertür dann doch de facto eine Zwei-Klassen-Medizin eingeführt werden, wie Die Presse argwöhnt?

Interessanter ist da aber schon die freie Arztwahl – etwa bei chirurgischen Eingriffen. Dass man mit Zusatzversicherung schneller einen Termin bekommt, ist – wie auch beim stationären Aufenthalt – nicht erlaubt. Ob das so auch gelebte Realität ist, steht auf einem anderen Blatt.

Sozial statt brutal – gegen Klassenmedizin: https://www.piratenpartei.at/schnuppermitgliedschaft/

(VinPei)

Bildquelle: https://pixnio.com/de/wissenschaft/medizin/stethoskop-mobiltelefon-diagnose-puls-kardiologie-medizin-gesundheitswesen

https://basis.piratenpartei.at/wp-content/uploads/2018/12/sozialstattbrut1-1024x576.jpghttps://basis.piratenpartei.at/wp-content/uploads/2018/12/sozialstattbrut1-150x150.jpgHarald "VinPei" BauerBeiträge von PiratenAmbulante Sonderklasse,Ärztekammer,Hartinger-Klein,Klassenkampf,Klassenmedizin,Medizin,Piraten,ppat,Privatversicherte,Rechtsregierung,schwarzblau,sozial,Zwei-Klassen-MedizinSchwarzblau möchte eine „ambulante Sonderklasse“ für Privatversicherte etablieren. So ganz klar scheint den Initiatoren aber selbst nicht zu sein, was das alles bedeuten soll. Wie Die Presse meldet, gibt es bei den Erklärungsansätzen erhebliche Diskrepanzen zwischen dem, was Sozialministerin Beate Hartinger Klein erzählt, und dem, was die Rechtsregierung weismachen will: Für Aufregung...Wir leben Basisdemokratie!
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