Dass Schwarzblau jede Möglichkeit nutzt, um nicht österreichischen Staatsbürgern das Leben schwer zu machen und sie zu benachteiligen – ganz egal, ob es sich dabei um EU-Bürger oder Geflüchtete handelt – ist nicht neu. Ob dabei Verfassungs– und EU-Recht gebrochen wird, interessiert dabei auch nicht. Diese Handlungsweise zieht sich wie ein schwarzblauer Faden durch die Agenda der Rechtsregierung – ganz gleich, ob es um die Reduzierung von Deutschkursen, die Abschiebung von Lehrlingen, die Kürzung des Kindergeldes für Pflegekräfte aus Osteuropa u.v.a. geht.

Für Innenminister Herbert Kickl sind Menschenrechte „irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt aus ganz anderen Situationen heraus entstanden.“

Deshalb meint Kickl auch, das Recht müsse der Politik folgen – also seiner Politik angepasst werden. Diese Politik ist eine mit „Sicherheitshaft“ und Ausgangssperre, ohne Asylrecht. Humanistische Werte, Verfassung und internationale Vereinbarungen sind ihm dabei im Weg und deshalb hasst und verachtet er den Rechtsstaat wie die Pest.

Dass Kickl dem Rechtsstaat den Krieg erklärt hat, sieht man z.B. auch daran, dass er das Asylamt (BFA) in die Hände eines treuen FPÖ-Parteigängers legt und darauf abzielt, die Asylverfahren von der Rechtsberatung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung unter dessen Fuchtel zu stellen. Wie dabei noch rechtsstaatlich unbedenkliche Verfahren möglich sein sollen, wird der Innenminister nicht belegen können.

Die Intention einer zynisch „freiwillig“ genannten Ausganssperre für Asylwerber fügt sich nahtlos in eine konsequente Politik der Demagogie, Verunglimpfung und der systematischen Diskriminierung und Entrechtung von Menschen ein, die in ihrer Niedertracht an die Anfänge der dunkelsten Epoche der österreichischen Geschichte erinnern.

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(VinPei)

 

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