epicenter.works hat sich mit dem sogenannten „Hass im Netz“-Paket der Bundesregierung auseinandergesetzt, das sich gerade in der parlamentarischen Begutachtung befindet.

Dabei hat die Netzpolitik-NGO haarsträubende Fehler in der Gesetzesvorlage aus dem grünen Justizministerium festgestellt.

Neben Netzsperren sieht das Gesetz noch mehr Überwachung und unzulänglich funktionierende Uploadfilter vor, gegen deren Einsatz auch die Grünen mit uns noch im März 2019 gemeinsam demonstriert haben.

Noch schlimmer ist aber, dass das ungeschickte Gesetzeswerk dazu führt, dass man den Hass im Netz aus dem Internet holt und ihm den Weg direkt zur Haustür potenzieller Opfer weist, wie epicenter.works es anschaulich darlegt:

Diese Ermittlungsmaßnahmen sind normalerweise, mit gutem Grund, nur Strafverfolgungsbehörden vorbehalten, die einem strengen Datenschutzregime unterliegen. Mit dieser Änderung stehen diese Überwachungsmethoden aber jeder privaten oder juristischen Person zu, die bei Gericht vorzeigen kann, dass ein Online-Posting sie beleidigen könnte oder eine Üble Nachrede darstellen könnte. Kritisch ist dabei, dass die Daten dieser Überwachungsmethoden an den/die potentielle/n Privatankläger*in herausgegeben werden. Wenn diese sich danach dazu entscheiden keine Privatanklage einzureichen, gibt es keine Konsequenzen und die Daten haben sie ja schon. Es gibt keine Bestimmungen in diesem Entwurf, die auch nur versuchen, diesem enormen Missbrauchspotential zu begegnen.

(VinPei)

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